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EU-Pass

Seine Bedeutung

Ein EU-Pass ist ein Reisepass, der von einem der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellt wird und es Ihnen ermöglicht, visumfrei zwischen allen EU-Ländern und in eine Vielzahl von Drittstaaten der EU zu reisen bilaterale Abkommen mit.

Der Inhaber eines EU-Passes ist Bürger eines der 27 EU-Länder und hat das Recht, in jedem EU-Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten, zu studieren und in Rente zu gehen.

Wie man einen bekommt

Es gibt drei gängige Möglichkeiten, die EU-Staatsbürgerschaft als Nicht-EU-Bürger zu erwerben.

  • Just soli (Deutsch: Grundrecht) - durch deinen Geburtsort
  • Jus sanguinis (Deutsch: Blutrecht) - bekannt als Staatsbürgerschaft durch Abstammung
  • Einbürgerung - durch längeren Aufenthalt (z. B. Arbeiten in der EU mit Blauer Karte EU)

Jus soli

In einigen Ländern reicht es aus, innerhalb seiner Grenzen geboren zu werden, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika. EU-Länder erteilen in ihrem Hoheitsgebiet geborenen Kindern nicht automatisch und bedingungslos die Staatsbürgerschaft an ausländische Staatsbürger. Die häufigste Bedingung für die Staatsbürgerschaft durch Geburt ist, dass die Eltern vor der Geburt des Kindes eine bestimmte Zeit im Land gelebt haben.

Jus sanguinis

Sie haben möglicherweise Anspruch auf die EU-Staatsbürgerschaft, wenn Sie Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern haben, die aus einem EU-Land stammen. EU-Länder, die den günstigsten Weg für die Staatsbürgerschaft nach Abstammung bieten, sind Deutschland, Irland, Italien, Polen, Portugal, Lettland und Litauen. Andere EU-Länder erlauben dies ebenfalls, jedoch unter strengeren Bedingungen; individuelle Umstände beurteilt werden.

Es gibt kein gemeinsames EU-weites Gesetz oder Verfahren für die Staatsangehörigkeit durch Abstammung, jedes EU-Land hat seine eigenen spezifischen Regeln, Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen.

Einbürgerung

Wenn Sie sich für längere Zeit rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, erwerben Sie Rechte. Der häufigste Grund für einen längeren Aufenthalt im Ausland ist eine Erwerbstätigkeit oder ein Ruhestand.

Ihr Aufenthalt wird zunächst durch eine befristete Aufenthaltserlaubnis, ggf. kombiniert mit einer Arbeitserlaubnis, abgesichert. Nach einer gewissen Zeit können Sie den Vorübergehenden Wohnsitz in einen Daueraufenthalt umwandeln. Anschließend wird die Staatsbürgerschaft verfügbar.

Die Bedingungen für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung sind in den EU-Ländern unterschiedlich. In einigen Ländern können Sie die Staatsbürgerschaft direkt nach dem Erwerb des Daueraufenthalts beantragen, in anderen müssen Sie Jahre nach dem Erwerb des Daueraufenthalts einen strengen Integrationstest durchlaufen. Die Einbürgerung setzt in der Regel voraus, dass ein gewisses Maß an Sprachkenntnissen der Landessprache nachgewiesen werden kann.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft oder ein zweiter Reisepass werden immer beliebter. Der wichtigste Grund dafür ist die Sicherheit. Ein zweiter Reisepass gilt als Versicherungspolice; In einer turbulenten Welt bedeutet ein zweiter Pass Sicherheit. Zweifellos bietet Ihnen ein EU-Pass als Zweitpass ein Höchstmaß an Sicherheit und Freizügigkeit mit den 27 Ländern der Europäischen Union.

Anhang I

EU-Länder, die die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen: Deutschland, Griechenland, Frankreich, Irland, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Spanien, Polen, Schweden.

Wichtige Nicht-EU-Länder, die die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen: USA, Kanada, Großbritannien, Türkei.

Anhang II

Alle EU-Mitgliedstaaten haben Anreize, ausländische Investitionen von Nicht-EU-Bürgern anzuziehen. Die meisten haben Staatsbürgerschaft durch Investition- oder Aufenthaltserlaubnis durch Investition-Programme (auch bekannt als „goldene Visa“ und „goldene Pässe“), die den Zugang zu einem Aufenthalt oder einer Staatsbürgerschaft im Austausch für eine Investition ermöglichen.

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